23.02.2009, 18:52
Hallo! Für unsereins ist das ab April nicht so interessant. Dein Fahrwerk, Auspuff oder Motorumbau bekommst du nach wie vor problemlos per Sondereintragung abgenommen. Ein wenig verschärft wird nur das Geräuschgutachten, da muss der Prüfer ein Protokoll dazu ausfüllen und nicht nur mal kurz das Geräuschpegelgerät an Auspuff halten und 3 mal Gas geben. Ziemlich genau wird genommen alles rund um´s Abgas, sprich das Abgasverhalten gerade bei Motorumbauten darf keines falls verschlechtert werden wie es war, d.h. Euro2 Motor in D3 Auto bauen obwohl es vom Zulassungsjahr her möglich wäre.
Das Gesetz ist also nur gemacht für Neuzulassung die keine EG Betriebserlaubnis haben, wie z.B. wills mit deinem Traktor in Zukunft auf der Straße fahren und richtig anmelden, aber der ist schon 10 Jahre alt. Da bekommst deine Abgase nicht auf die heutigen Normen.
Das Gesetz ist also nur gemacht für Neuzulassung die keine EG Betriebserlaubnis haben, wie z.B. wills mit deinem Traktor in Zukunft auf der Straße fahren und richtig anmelden, aber der ist schon 10 Jahre alt. Da bekommst deine Abgase nicht auf die heutigen Normen.

