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Lachgas Einbau Eintragen.....
#1

Weiß jemand einen TÜV Mensch der eine NOS Anlage eintragen würde!
Das wir uns nicht Falsch verstehen! Es geht nur um den Einbau nicht um die Benutzung. Rolleyes
Das müsste doch möglich sein, den Einbau und die Verlegung der Schläuche (Sicherheit) Eintragen zu lassen.
Ich möchte nämlich keine 5000 Euro bezahlen fuer eine Einzelabname mit Motortest. X(
Vielleicht weiß jemand was genaueres.

Gruß
Thomas Big Grin
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#2

Hey Thomas,

das ist genau das Problem. Wenn Du eine Anlage eingetragen bekommst (beim TÜV), dann darfst Du sie auch benutzen. Ansonsten kannst Du die Anlage einbauen und läßt den Schlauch ab oder die Flasche draußen oder klemmst die Relais ab (nicht per Schalter sondern während der Fahrt nicht erreichbar).

Nur was soll der TÜV sonst abnehmen ?? Eine Flasche im Kofferraum und Schläuche im Auto. Dazu braucht man keine Abnahme. Wenn Du wirklich im normalen "Verkehr" Lachgas nicht benutzen willst, lasse die Flasche zuhause und keiner kann die was.

Für PR ist es ohnehin nicht möglich mit LG zu fahren, ob nun eingetragten oder nicht. Das wird nie zugelassen. Kenne noch die sogenannten "TÜV-Stempel", damit es aber keiner durchgekommen.

Schade eigentlich aber leider nicht zu ändern.

Bis dann,

Torsten
8)
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#3

Hallo Torsten

Das Problem ist
Es ist verboten . selbst der Einbau ist nicht erlaubt mit oder ohne Flasche... Laut meinem TÜV Prüfer.
Ich dacht mir das so:
Flasche raus ,rest mit eintrag in die Papiere " nur ohne Flasche und Sicherung der Ventile " oder so!!!
Seit der TÜV Reform 2002 sind die Leute aber alle ein bischen verunsichert da will keiner mehr was machen,Leider Sad
normal macht das keine Probleme aber ich mache mir halt schon gedanken wie man Probleme aus dem weg gehen kann. Wink
P.S.
Ich mache eigentlich mehr bei der OSL mit. Und da ist ja fast alles erlaubt und macht eindeutig mehr Fun Big Grin Big Grin Big Grin
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#4

Hallo!

Finde ich auch eine gute Frage. Die Aussagen, die ich gefunden habe, sind uneindeutig.
Kann man nun mit eingebauter Anlage ohne Flasche in einem Auto (wenn nicht PR dann halt ET) durch die Gegend fahren oder nicht?
Der spannende Punkt ist letztendlich nur, was im Falle eines Unfalles die Versicherung macht. So es denn bemerkt wird.
Weiß jemand was Genaueres dazu?

Gruß! Max
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#5

Fragt doch mal den silvio strauch,der ist doch NOS Händler und kann bestimmt was dazu beitragen
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#6

Mit Silvio hatte ich schon mal gesprochen, aber der kann da zu auch nix sagen....

Mal sehen ....
Laut Autobild Test und Tuning soll es von MG ein Fahrzeug geben das ab Werk mit Lachgas ausgestattet
ist, das auch bei uns mit TÜV kommen soll!...
Rolleyes
Gruß
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#7

Hi Thomas,

die Eintragung einer Lachgasanlage ist in Deutschland nicht möglich. Alleine für den Transport auf Bundesdeutschen Straßen benötigst Du normalerweise einen Gefahrengutschein.:gas: Alles was Du an einem Auto eintragen lässt, muss auch funktionieren, also auch die Lachgasanlage. Da die Benutzung in Verbindung mit Verbrennungsmaschinen aber nicht zulässig ist, kann eine Eintragung auch nicht erfolgen. X( Eine Teileintragung wäre sowieso nicht möglich. Der letzte TÜV-Prüfer hat vor ca. 6 Jahren bei mir angerufen und gefragt, ob das denn wirklich soviel bringen würde. 8o Seit dem ich ihm das dann erklärt habe, hat sich eigentlich auch keiner mehr vom TÜV gemeldet bzw. Lachgasanlagen eingetragen. :] Wenn Du mit Lachgas fahren willst, dann fahre doch ET. Das müsste Dein Chevy doch bringen. Wir haben uns doch beim letzten Rennen in Luckau schon darüber unterhalten oder nich ?
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#8

Zusätzlich zu Lars:

Für alle Gefahrgute gibt es Mindermengen.
Liegt die Menge darunter so ist kein GGVS-Schein erforderlich. Hab in meiner Firma vor Jahren mal nachgeschlagen, und meine das beim N²O die Grenze bei 8kg liegt.
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#9

Hallo Leute

Also ADR Schein wäre vorhanden ,ist also Smile) nicht das Problem .
ET Wäre eine Lösung..... Big Grin
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#10

Hallo,
also was die Versicherung betrifft ist es das klar:
Wenn der Schaden im Zusammenhang mit dem nichteingetragenen Anlage eingetreten ist, ist sie Leistungsfrei (also zahlt nix)
Wenn der Schaden nicht im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage stand, muss sie leisten (also zahlen)
Da aber durch den Einbau eine sogenannte Gerfahrerhöhung vorgenommen wurde, und die Versicherung nicht informiert wurde, hat sie ein sofortiges Kündigungsrecht ohne Fristeinhaltung.
Gruß
Bernd Schömann 8)
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