29.01.2003, 21:31
Zusätzlich zu Lars:
Für alle Gefahrgute gibt es Mindermengen.
Liegt die Menge darunter so ist kein GGVS-Schein erforderlich. Hab in meiner Firma vor Jahren mal nachgeschlagen, und meine das beim N²O die Grenze bei 8kg liegt.
Für alle Gefahrgute gibt es Mindermengen.
Liegt die Menge darunter so ist kein GGVS-Schein erforderlich. Hab in meiner Firma vor Jahren mal nachgeschlagen, und meine das beim N²O die Grenze bei 8kg liegt.