26.01.2003, 12:16
Hey Thomas,
das ist genau das Problem. Wenn Du eine Anlage eingetragen bekommst (beim TÜV), dann darfst Du sie auch benutzen. Ansonsten kannst Du die Anlage einbauen und läßt den Schlauch ab oder die Flasche draußen oder klemmst die Relais ab (nicht per Schalter sondern während der Fahrt nicht erreichbar).
Nur was soll der TÜV sonst abnehmen ?? Eine Flasche im Kofferraum und Schläuche im Auto. Dazu braucht man keine Abnahme. Wenn Du wirklich im normalen "Verkehr" Lachgas nicht benutzen willst, lasse die Flasche zuhause und keiner kann die was.
Für PR ist es ohnehin nicht möglich mit LG zu fahren, ob nun eingetragten oder nicht. Das wird nie zugelassen. Kenne noch die sogenannten "TÜV-Stempel", damit es aber keiner durchgekommen.
Schade eigentlich aber leider nicht zu ändern.
Bis dann,
Torsten
8)
das ist genau das Problem. Wenn Du eine Anlage eingetragen bekommst (beim TÜV), dann darfst Du sie auch benutzen. Ansonsten kannst Du die Anlage einbauen und läßt den Schlauch ab oder die Flasche draußen oder klemmst die Relais ab (nicht per Schalter sondern während der Fahrt nicht erreichbar).
Nur was soll der TÜV sonst abnehmen ?? Eine Flasche im Kofferraum und Schläuche im Auto. Dazu braucht man keine Abnahme. Wenn Du wirklich im normalen "Verkehr" Lachgas nicht benutzen willst, lasse die Flasche zuhause und keiner kann die was.
Für PR ist es ohnehin nicht möglich mit LG zu fahren, ob nun eingetragten oder nicht. Das wird nie zugelassen. Kenne noch die sogenannten "TÜV-Stempel", damit es aber keiner durchgekommen.
Schade eigentlich aber leider nicht zu ändern.
Bis dann,
Torsten
8)