07.07.2004, 13:05
Also laut GGVS verordnung dürft ihr 999kg NOS in eurem auto transportieren ohne irgendwas. Die Flasche muss befestigt sein (Ladungssicherung) und das Ventil durch eine Schutzkappe gesichert wie es bei anderen Gasflaschen der fall ist. Somit ist die Flasche nicht angeschlossen und kein TÜV oder polizei kann euch was anhaben.
Wenn ihr dann noch ein GGVS Merkblatt mitführt habt ihr noch nen kleinen bonus. Bekommen tut ihr das bei jeder Gasfirma die euch das alles hier noch mal bestätigen kann.
Und NOS fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Solche gerüchte sind ja auch im Umlauf.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
MfG
S.T.L. Tuning
Wenn ihr dann noch ein GGVS Merkblatt mitführt habt ihr noch nen kleinen bonus. Bekommen tut ihr das bei jeder Gasfirma die euch das alles hier noch mal bestätigen kann.
Und NOS fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Solche gerüchte sind ja auch im Umlauf.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
MfG
S.T.L. Tuning