29.07.2009, 12:33
siehe DMSB Reglement Teil IV Generelle Bestimmungen
Die Bremsen der Wettbewerbsfahrzeuge müssen in
einem guten Zustand und funktionstüchtig sein. Es
sind, egal welcher Gruppe oder Klasse, mindestens
zwei (2) hydraulische Bremsen an der Hinterachse
vorgeschrieben. Hydraulische Bremsen an allen vier
Rädern werden, soweit dieses nicht in den technischen
Bestimmungen der Gruppen/Klassen vorgeschrieben
ist, dringend empfohlen. Erleichtern der
Ankerplatte, Bremstrommeln und/oder Bremsbacken
durch Abschneiden oder Verkürzen der Metallteile
ist verboten.
Die Bremsen der Wettbewerbsfahrzeuge müssen in
einem guten Zustand und funktionstüchtig sein. Es
sind, egal welcher Gruppe oder Klasse, mindestens
zwei (2) hydraulische Bremsen an der Hinterachse
vorgeschrieben. Hydraulische Bremsen an allen vier
Rädern werden, soweit dieses nicht in den technischen
Bestimmungen der Gruppen/Klassen vorgeschrieben
ist, dringend empfohlen. Erleichtern der
Ankerplatte, Bremstrommeln und/oder Bremsbacken
durch Abschneiden oder Verkürzen der Metallteile
ist verboten.