22.02.2006, 15:52
Aus dem DMSB Veranstaltungsreglement: (Stand 15.11.2005) publiziert auf der DMSB Webseite.
Die Sportstrafen müssen den Umständen des Falles angemessen sein. Die Grundsätze der Strafzumessung (§ 29 RuVo) sind zu beachten.
Die Höchstbeträge der Sportstrafen kann ebenfalls dem Reglement entnommen werden (Art. 21).
Allerdings würde ich es angebracht finden, wenn wie in Amerika die Beträge festgesetzt werden, also ein Oildown Paragraph.
Also praktisch 1 Oildown in der Saison hat jeder gut. Danach im Qualifying Betrag X Pro Klassen und Betrag X Sportsman Klassen.
Eliminations Betrag X Pro Klassen und Betrag X Sportsmann Klassen.
Ein Fall für die Fahrervereinigung evtl.!
Gruss
Andrea
Die Sportstrafen müssen den Umständen des Falles angemessen sein. Die Grundsätze der Strafzumessung (§ 29 RuVo) sind zu beachten.
Die Höchstbeträge der Sportstrafen kann ebenfalls dem Reglement entnommen werden (Art. 21).
Allerdings würde ich es angebracht finden, wenn wie in Amerika die Beträge festgesetzt werden, also ein Oildown Paragraph.
Also praktisch 1 Oildown in der Saison hat jeder gut. Danach im Qualifying Betrag X Pro Klassen und Betrag X Sportsman Klassen.
Eliminations Betrag X Pro Klassen und Betrag X Sportsmann Klassen.
Ein Fall für die Fahrervereinigung evtl.!
Gruss
Andrea