19.02.2006, 16:28
In der Ausschreibung steht, dass die Sportkommissare nach einer Anhörung die Strafe festlegen. Wie ich bereits oben schrieb ist eine Anhörung mit dem Fahrer, also wird erstmal ohne Fahrer garnichts entschieden!
Und eine Strafe bedeutet nicht zwangsläufig eine Geldstrafe! Es kann auch ein in Form eines Wertungsverlusts bestraft werden oder eine Verwarnung ausgesprochen werden!
Ausserdem stand bereits im alten Reglement von 2005 - und ich gehe davon aus, das es immer noch im Reglement von 2006 drin steht:
Teil II - Spezielle Bestimmungen Drag Racing für Veranstalter und Teilnehmer
Artikel 6 Proteste, Wertungsverlust, Disqualifikation
Absatz 6.2 "Wertungsverlust"
Wertungsverlust kann in folgenden Fällen verhängt werden:
d) Verlust von Fahrzeugteilen (z.B. Keilriemen, Schrauben usw.) oder Flüssigkeiten (z.B. Öl, Wasser usw.) auf der Rennstrecke oder in den "Staging-Lanes" (d.h. der Raum, in dem Startaufstellung vorgenommen wird).
Zu Artikel 10 kann ich garnichts sagen, da ich mich noch nie mit Preisgelder befasst habe.
Andrea
Und eine Strafe bedeutet nicht zwangsläufig eine Geldstrafe! Es kann auch ein in Form eines Wertungsverlusts bestraft werden oder eine Verwarnung ausgesprochen werden!
Ausserdem stand bereits im alten Reglement von 2005 - und ich gehe davon aus, das es immer noch im Reglement von 2006 drin steht:
Teil II - Spezielle Bestimmungen Drag Racing für Veranstalter und Teilnehmer
Artikel 6 Proteste, Wertungsverlust, Disqualifikation
Absatz 6.2 "Wertungsverlust"
Wertungsverlust kann in folgenden Fällen verhängt werden:
d) Verlust von Fahrzeugteilen (z.B. Keilriemen, Schrauben usw.) oder Flüssigkeiten (z.B. Öl, Wasser usw.) auf der Rennstrecke oder in den "Staging-Lanes" (d.h. der Raum, in dem Startaufstellung vorgenommen wird).
Zu Artikel 10 kann ich garnichts sagen, da ich mich noch nie mit Preisgelder befasst habe.
Andrea
