19.02.2006, 15:28
So nun habe ich auch meine DRM Anmeldung vorliegen und hab mir den Art.6 mal angeschaut.
Ich glaube das Problem liegt weniger im Art.6 selbst, als eher in dessen Formulierung und hier muss ich mich Gerd anschliessen, wir sollten darüber reden !!!
Nach wie vor finde ich diesen Art.6 nicht schlecht, aber so wie er momentan niedergeschrieben ist, ist es einfach eine Gummiformulierung, welche einfach zu viel offen lässt. wer *richtet* denn wie über einen solchen Vorfall ??? Wo liegen die Beurteilungskriterien ??? Ab wann kann von Mutwillen oder mindestens grober Fahlässigkeit geredet werden ??? Es ist ja nicht nur von Oildowns die Rede, nein auch von Rennunterbrechungen durch technischen Defekt ... ?( ... und es ist auch nicht die Rede von: KANN bestraft werden... sondern ganz klar: WIRD bestraft 8o. Alleine das ist Grund genug sich einmal darüber zu unterhalten, denn im schlimmsten Falle kann das eine teure Angelegenheit werden ...
Sicher ist der Art.6 nicht absichtlich so undefinierbar geschrieben worden, also sollten wir gemeinsam versuchen ihn in eine richtige Form zu bringen.
Viel beschämender finde ich da Art.10 ... also ich denke mindestens das Nenngeld für den Sieger sollte als Preisgeld drin sein... Leute es kann nicht nur ein Abkassieren der Fahrer stattfinden ohne ein klien wenig *Rendite* ... mit diesem Art. ist doch eigentlich jeder Veranstalter einer Preisgeldzahlung enthoben ... X(
Ich glaube das Problem liegt weniger im Art.6 selbst, als eher in dessen Formulierung und hier muss ich mich Gerd anschliessen, wir sollten darüber reden !!!
Nach wie vor finde ich diesen Art.6 nicht schlecht, aber so wie er momentan niedergeschrieben ist, ist es einfach eine Gummiformulierung, welche einfach zu viel offen lässt. wer *richtet* denn wie über einen solchen Vorfall ??? Wo liegen die Beurteilungskriterien ??? Ab wann kann von Mutwillen oder mindestens grober Fahlässigkeit geredet werden ??? Es ist ja nicht nur von Oildowns die Rede, nein auch von Rennunterbrechungen durch technischen Defekt ... ?( ... und es ist auch nicht die Rede von: KANN bestraft werden... sondern ganz klar: WIRD bestraft 8o. Alleine das ist Grund genug sich einmal darüber zu unterhalten, denn im schlimmsten Falle kann das eine teure Angelegenheit werden ...
Sicher ist der Art.6 nicht absichtlich so undefinierbar geschrieben worden, also sollten wir gemeinsam versuchen ihn in eine richtige Form zu bringen.
Viel beschämender finde ich da Art.10 ... also ich denke mindestens das Nenngeld für den Sieger sollte als Preisgeld drin sein... Leute es kann nicht nur ein Abkassieren der Fahrer stattfinden ohne ein klien wenig *Rendite* ... mit diesem Art. ist doch eigentlich jeder Veranstalter einer Preisgeldzahlung enthoben ... X(

