Zitat:Original von _i500
Wenn das mit dem technischen nicht unter das BTM fällt warum ist es dann verboten seinen Motor in der Stvo auszurüsten?
Nicht das ich jetzt mein Auto umbauen wollte es interessiert mich halt einfach mal.
Kurz-Schnell-Zusammenfassung:
1. Gefahr Druckgasflasche (bitte unter ADR oder GGVS nachlesen)
2. Gefahr Brandförderer (bitte unter ADR oder GGVS nachlesen, oder frag die Feuerwehr)
3. Kein Basis-Treibstoff sondern ein Motorsport (Renn)-Zusatz
(Straßenverkehr ist kein Sport/Rennstrecke, also eine Zulassung wäre gleichbedeutend mit Straßenrennen zu tolerieren)
4. Kfz-Zulassung, Leistungsveränderung wenn auch nur vorübergehend.
durch unterschiedliche Systeme, % Ventile, usw. wären auf jeden Fall teure Einzelabnahmen erforderlich da die gesamte Fahrzeugtechnik (i.e. Bremsen) unterschiedlich beansprucht wird.
Man kann die Anlagen selbst TÜV prüfen und eintragen lassen. Es darf im Fahrzeug eine volle Flasche zu einer Veranstaltung transportiert werden. Diese darf NICHT angeschlossen sein, also muß MECHANISCH getrennt sein, dann ist der Transport ok.