02.07.2009, 11:34
Lieber Daniel,
hier ist ein Auszug aus dem Deutschen DR Reglement:
DMSB Reglement für Drag Racing Stand 01.01.2009
Teil I. Allgemeine Bestimmungen für Veranstalter und Teilnehmer
Artikel 3. Nennberechtigung, Teilnahmevorassetzungen
Punkt 3. Das vom Bewerber genannte Fahrzeug muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
................
................
Automobilbereich: FIA/-DMSB-Wagenpaß oder Zertifikat des zuständigen ASN oder Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr.
http://www.dmsb.de/tr_auto_dragster.html?mid=325
Zusatzinformation:
Der DMSB-Wagenpass muss seit dem 01.01.2005 direkt bei der DMSB-Geschäftsstelle beantragt werden. Vor dem ersten Wettbewerb ist eine Grundabnahme bei einem DMSB-Sachverständigen notwendig (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil). Danach sind nach Ablauf von jeweils 24 Monaten Wiederholungsabnahmen erforderlich.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Gruss
Andrea Kloss
hier ist ein Auszug aus dem Deutschen DR Reglement:
DMSB Reglement für Drag Racing Stand 01.01.2009
Teil I. Allgemeine Bestimmungen für Veranstalter und Teilnehmer
Artikel 3. Nennberechtigung, Teilnahmevorassetzungen
Punkt 3. Das vom Bewerber genannte Fahrzeug muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
................
................
Automobilbereich: FIA/-DMSB-Wagenpaß oder Zertifikat des zuständigen ASN oder Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr.
http://www.dmsb.de/tr_auto_dragster.html?mid=325
Zusatzinformation:
Der DMSB-Wagenpass muss seit dem 01.01.2005 direkt bei der DMSB-Geschäftsstelle beantragt werden. Vor dem ersten Wettbewerb ist eine Grundabnahme bei einem DMSB-Sachverständigen notwendig (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil). Danach sind nach Ablauf von jeweils 24 Monaten Wiederholungsabnahmen erforderlich.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Gruss
Andrea Kloss