24.03.2009, 20:12
Heute habe ich von Thüringen folgendes Email bekommen:
Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als oberer Straßenverkehrsbehörde zur Beantwortung vorgelegt.
Der Freistaat Thüringen hat sich in der Verkehrsministerkonferenz und im Bund-Länder-Fachausschuss StVO für eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgesprochen. Jedoch wird eine allgemeine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf die mögliche Änderung der StVO / Verwaltungsvorschriften (wie von drei anderen Bundesländern bekannt) abgelehnt.
Wir bedauern, Ihnen wie allen anderen Anfragenden (z.B. für Pferdetransporter, Marktstände, Wohnwagen) keine allgemeine Ausnahmeregelung in Aussicht stellen zu können. Über eine Einzel-Ausnahmegenehmigung hat die untere Verkehrsbehörde ggf. im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.
Das heißt dann, daß man nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen keine Ausnahmegenehmigung braucht.
Und, daß eine Änderung der StVO eventuell in Arbeit ist.
Also:
Ausnahmegenehmigung beantragen und auf bessere Zeiten hoffen.
Liebe Grüße an alle Trucker unter uns
Jonny
Ihre Anfrage wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als oberer Straßenverkehrsbehörde zur Beantwortung vorgelegt.
Der Freistaat Thüringen hat sich in der Verkehrsministerkonferenz und im Bund-Länder-Fachausschuss StVO für eine Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgesprochen. Jedoch wird eine allgemeine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf die mögliche Änderung der StVO / Verwaltungsvorschriften (wie von drei anderen Bundesländern bekannt) abgelehnt.
Wir bedauern, Ihnen wie allen anderen Anfragenden (z.B. für Pferdetransporter, Marktstände, Wohnwagen) keine allgemeine Ausnahmeregelung in Aussicht stellen zu können. Über eine Einzel-Ausnahmegenehmigung hat die untere Verkehrsbehörde ggf. im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden.
Das heißt dann, daß man nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen keine Ausnahmegenehmigung braucht.

Und, daß eine Änderung der StVO eventuell in Arbeit ist.

Also:
Ausnahmegenehmigung beantragen und auf bessere Zeiten hoffen.

Liebe Grüße an alle Trucker unter uns
Jonny