15.01.2009, 16:22
Hallo Manfred,
in unserem (DMSB) Regelwerk steht für SuperGas folgende Änderung zum Ölauffangschutz:
1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
Ist dieses Datum mit den europäischen Veranstaltern auch so abgesprochen oder gilt da immer noch der 1.1.2009

Eine eigene Regelung für Deutschland würde hier doch keinen Sin machen oder?
Gruß Conny®
in unserem (DMSB) Regelwerk steht für SuperGas folgende Änderung zum Ölauffangschutz:
1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
Ist dieses Datum mit den europäischen Veranstaltern auch so abgesprochen oder gilt da immer noch der 1.1.2009


Eine eigene Regelung für Deutschland würde hier doch keinen Sin machen oder?
Gruß Conny®
"The Key to going Fast is to learn from those who are going the Fastest."
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