German Drag Racing Board

Normale Version: Drag Racing Reglement 2009
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@all

Die Änderungen für das Drag Racing Reglement 2009 sind eingearbeitet.
Ich habe eine Übersicht der Änderungen als PDF-Datei auf meiner HP, http://www.d-r-o.de , gestellt. Dort könnt ihr auch das aktuelle Drag Racing Reglement herunterladen.
Gruß Manfred
Hi Manfred,

vielen Dank schonmal, aber Dein auf Deiner HP angegebener 'link' funktioniert irgendwie nicht. Oder ist's nur an meiner 'Kiste' so?

Vielen Dank,
Gruß Mirko
hallo manfred und mirko,
bei meiner kiste funktioniert es auch nicht.

Grüße Frank
bei mir funzt der link...
gruß alex.

beek85

hui

bei mir gehts auch .thanks for the link Thumb

mfg beek85

beek85

oh sorry doch nicht Base
Hallo manfred

für uns ist es sicher einfacher, wenn du hier kurz umreisst, was geändert wurde.

danke
ove
Hi@all,

na so wie es aussieht sind die Änderungen im Dokument in ROT
eingepflegt.

SuperGas

1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.


2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und
Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben)
erfüllen. Die Schwungradabdeckung
muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz
aus einer mindestens 6.35mm dicken
Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad
umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI
6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.

Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.

Super Comp

2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradabdeckung
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und Kupplung
ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen.
Die Schwungradabdeckung
muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz
aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte,
welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt,
oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1,
6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.

Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.

Comp Eliminator

2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Schwungrad und Kupplung müssen den SFI Spezifikationen
1.1 oder 1.2 (max. 2 Scheiben) der
Schwungradschutz den SFI Spezifikationen 6.1, 6.2
oder 6.3 genügen, oder die Kupplung muss SFI 1.2
(3 oder mehr Scheiben) und das Schwungrad muss
SFI 6.2 oder 6.3 entsprechen.
Die Verwendung von
mehrstufigen Kupplungen (multi-Stage oder lock up
Type
) ist verboten. Der Schwungradschutz darf in
keiner Weise am Rahmen verschweißt werden.
Die
Kupplungsbetätigung muss manuell durch den Fuß
des Fahrers erfolgen. Elektrische, elektronische,
pneumatische, hydraulische oder jegliche andere
Vorrichtung zur Betätigung der Kupplung ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.9.

10 Fahrer

10.7 Nackenstütze / HANSVorgeschrieben. Ab 01.Januar 2010 ist in allen Klassen
deren Index schneller als 7,50 Sek. ist (bzw.
4,50 Sek. 1/8 Meile) oder die schneller als 320 Km/h
(200 mph) fahren, die Verwendung eines von der
FIA homologiertem bzw. der SFI-Spezifikation 38.1
entsprechendem HANS-System (Head and Neck
Support/Restrain Device) empfohlen.

Siehe generelle Bestimmungen 10.8.

Ich denk mal für die 3 Klassen hab ich nichts vergessen.
Wenn doch.
Einfach ergänzen Deal

Gruß Conny®
@All

Link funzt wieder.

@Ove
sicher ist es einfacher die Änderungen hier einzustellen, aber es sollten die Änderungen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Technischen Regeln gesehen bzw. gelesen werden.

Gruß Manfred
Hallo Manfred,

in unserem (DMSB) Regelwerk steht für SuperGas folgende Änderung zum Ölauffangschutz:
1 - MOTOR
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung,
entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem
einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung
liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.

Ist dieses Datum mit den europäischen Veranstaltern auch so abgesprochen oder gilt da immer noch der 1.1.2009 Gruebel Gruebel

Eine eigene Regelung für Deutschland würde hier doch keinen Sin machen oder?

Gruß Conny®
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