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Rechtslage: Abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ...
#4

Wenn abschleppen, weil hinteres Fzg. defekt und nicht betriebsfähig ist, braucht es nicht angemeldet zu sein, um es zur Werkstatt, Schrottplatz, etc. zu verbringen. Letztes Kennzeichen bei Zulassung, bzw. Pappkennzeichen (Nachfolgekennzeichen) von abschleppendem Fahrzeug reicht. Fs-Klasse B reicht, Führer abgeschleppdes Fahrzeug muß "geeignet" sein.
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Rechtslage: Abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ... - von Turbomarkus - 01.08.2007, 20:05
Rechtslage: Abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ... - von DerHein - 02.08.2007, 10:08
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