04.08.2007, 16:07
Wenn abschleppen, weil hinteres Fzg. defekt und nicht betriebsfähig ist, braucht es nicht angemeldet zu sein, um es zur Werkstatt, Schrottplatz, etc. zu verbringen. Letztes Kennzeichen bei Zulassung, bzw. Pappkennzeichen (Nachfolgekennzeichen) von abschleppendem Fahrzeug reicht. Fs-Klasse B reicht, Führer abgeschleppdes Fahrzeug muß "geeignet" sein.

