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Rechtslage: Abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ...
#2

es gibt aber doch nen unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen. letzteres is aus einer Notsituation herraus. Das andere um nen Wagen von A nach B zu bringen.

Du darfst aber kein Wagen OHNE Pflichtversicherung schleppen.

Hab erst vor kurzem bei ner Fahrschule gefragt, weil mein 1/4Meile Probe auch von A nach B gemusst hätte (5km). Der Fahrlehrer meinte, das müsse man entweder bei der Zulassungsbehörde/Ordnungsamt anmelden oder eben ne 04er Zulassung haben.

Wegen dem Führerschein kann ich Dir nicht helfen, will da nix falsches sagen.
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Rechtslage: Abschleppen eines nicht zugelassenen KFZ... - von Turbomarkus - 01.08.2007, 20:05
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