10.01.2007, 11:09
? Clubsportveranstaltungen ?
Da frage ich mich doch, wer den bei einer Clubsportveranstaltung starten soll, da unter Punkt 3 folgende Teilnahmebedingungen vorraussetzung sind:
"3. Fahrzeuge:
Die Fahrzeuge müssen unabhängig ihrer Klassen-/Gruppeneinteilung uneingeschränkt zum Straßen-verkehr zugelassen sein (dies bedeutet alle Änderungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetra-gen sein) . Sie müssen eine gültige Abgasuntersuchung und eine gültige Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO aufweisen (AU- und HU-Plakette).
Grundsätzlich nicht zugelassen sind Fahrzeuge mit:
- rotem Kennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen,
- Kurzzeitkennzeichen für Firmen- und Privatpersonen,
- Fahrzeuge mit einem Eintrag als Versuchsfahrzeug gem. § 19, 6 StVZO im Fahrzeugschein,
- Fahrzeuge, deren Fahrzeughöhe 1600 mm überschreiten.
Etwaige Ausnahmen sind mit der Einreichung dieser Ausschreibung schriftlich zu beantragen und bedürfen der separaten Genehmigung durch die DMV-Sportabteilung."
Tja, welches Fahrzeug erfüllt denn nun diese Vorraussetzungen? Ich glaube auch nicht, das dort viele PR-Fahrzeuge starten können...
Weiterhin möchte ich gern mal folgendes erklärt haben.
Zitat laut DRO: "Die Gesamtsumme aller gewerteten Veranstaltungen darf den Wert 6 nicht überschreiten, d.h. ein Teilnehmer kann 9 CS oder 5 DMSB /NEAFP oder 4 EM Läufe bewerten."
Wenn ich nun in SG an 5 DMSB/NEAFP Veranstaltungen teilnehme, komme ich doch auf einen Wert von 7 (5x1,4=7), oder habe ich da jetzt einen Rechenfehler? Wer kann mir also das erklären
Gruß Andre
DragRaceTeam Potsdam
Da frage ich mich doch, wer den bei einer Clubsportveranstaltung starten soll, da unter Punkt 3 folgende Teilnahmebedingungen vorraussetzung sind:
"3. Fahrzeuge:
Die Fahrzeuge müssen unabhängig ihrer Klassen-/Gruppeneinteilung uneingeschränkt zum Straßen-verkehr zugelassen sein (dies bedeutet alle Änderungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetra-gen sein) . Sie müssen eine gültige Abgasuntersuchung und eine gültige Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO aufweisen (AU- und HU-Plakette).
Grundsätzlich nicht zugelassen sind Fahrzeuge mit:
- rotem Kennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen,
- Kurzzeitkennzeichen für Firmen- und Privatpersonen,
- Fahrzeuge mit einem Eintrag als Versuchsfahrzeug gem. § 19, 6 StVZO im Fahrzeugschein,
- Fahrzeuge, deren Fahrzeughöhe 1600 mm überschreiten.
Etwaige Ausnahmen sind mit der Einreichung dieser Ausschreibung schriftlich zu beantragen und bedürfen der separaten Genehmigung durch die DMV-Sportabteilung."
Tja, welches Fahrzeug erfüllt denn nun diese Vorraussetzungen? Ich glaube auch nicht, das dort viele PR-Fahrzeuge starten können...
Weiterhin möchte ich gern mal folgendes erklärt haben.
Zitat laut DRO: "Die Gesamtsumme aller gewerteten Veranstaltungen darf den Wert 6 nicht überschreiten, d.h. ein Teilnehmer kann 9 CS oder 5 DMSB /NEAFP oder 4 EM Läufe bewerten."
Wenn ich nun in SG an 5 DMSB/NEAFP Veranstaltungen teilnehme, komme ich doch auf einen Wert von 7 (5x1,4=7), oder habe ich da jetzt einen Rechenfehler? Wer kann mir also das erklären

Gruß Andre
DragRaceTeam Potsdam
