21.09.2005, 08:51
Hi , nimm technisches Lachgas das fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Auserdem ist es dem TÜV Onkel egal denn bei der Prüfung ist die Flasche sowieso leer (die Flasche wird mit Wasser gefüllt und dann mit dem angegebenem Prüfdruck abgedrückt) dazu wird das Verschlussventil ausgeschraubt und durch einen Prüfanschluss ersetzt.Das größte Problem ist eigentlich das der TÜV keine Unterlagen (Prüf und Betriebsdruck) für die amerikanischen Gasflaschen hat und deshalb diese Faschen nicht prüft . Also alle 5 Jahre neue Flaschen kaufe oder auf deutsche Flaschen umsteigen . Ist aber eigentlich auch kein Problem den es gibt deutsche Gasflaschen mit 5 KG Inhalt aus Alu oder Stahl mit Steigrohr was ja gebraucht wird um das Lachgas flüssig aus der Flasche zu kriegen wenn sie eingebaut ist .