26.11.2019, 04:52
Halllo Benni,
soweit mir bekannt stand doch nur im Reglement das sie durch ein Schaumstoff abgedeckt sein müssen und die haben schon immer so weit durchgeschaut.
(Teil V, Kapitel 3.3) ... aber evtl. hat sich das wieder geändert ...
Bisher hatte es nie Probleme deswegen bei technischen Abnahmen gegeben, sei es bei EFR, DHRA oder anderen Organisationen!
Ich halte sogar die 45mm Mindestfederweg ein (55mm), den Mindestbodenabstand von 50mm, die Mindestlenkerbreite von 500mm (520mm), die Mindestsitzhöhe von 450mm o. ä. ... usw.
[
Edit: Und bezüglich des Kontaktes bei Wheelies und Bremsmanövern ... da bin ich demnächst ca. 25cm weiter von entfernt ;-)
3.3 Vorderradgabel
Die Vorderradgabel muss hydraulisch arbeiten.
Wenn die Standrohre über die obere Gabelbrücke
hinausragen, müssen sie vollflächig mit Schaumformteilen oder ähnlichen, stoßabsorbierenden Materialien abgedeckt werden, um ein Eindringen der
hervorstehenden Teile in den Helm oder das Visier
zu verhindern. Der Gabelhub muss mindestens 25
mm betragen. Die Gabel muss beidseitig einen eigenständigen Lenkanschlag aufweisen.
Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers ist vorgeschrieben. Der Durchmesser der Standrohre
muss mindestens 34mm betragen.
soweit mir bekannt stand doch nur im Reglement das sie durch ein Schaumstoff abgedeckt sein müssen und die haben schon immer so weit durchgeschaut.
(Teil V, Kapitel 3.3) ... aber evtl. hat sich das wieder geändert ...
Bisher hatte es nie Probleme deswegen bei technischen Abnahmen gegeben, sei es bei EFR, DHRA oder anderen Organisationen!
Ich halte sogar die 45mm Mindestfederweg ein (55mm), den Mindestbodenabstand von 50mm, die Mindestlenkerbreite von 500mm (520mm), die Mindestsitzhöhe von 450mm o. ä. ... usw.
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Edit: Und bezüglich des Kontaktes bei Wheelies und Bremsmanövern ... da bin ich demnächst ca. 25cm weiter von entfernt ;-)
3.3 Vorderradgabel
Die Vorderradgabel muss hydraulisch arbeiten.
Wenn die Standrohre über die obere Gabelbrücke
hinausragen, müssen sie vollflächig mit Schaumformteilen oder ähnlichen, stoßabsorbierenden Materialien abgedeckt werden, um ein Eindringen der
hervorstehenden Teile in den Helm oder das Visier
zu verhindern. Der Gabelhub muss mindestens 25
mm betragen. Die Gabel muss beidseitig einen eigenständigen Lenkanschlag aufweisen.
Die Verwendung eines Lenkungsdämpfers ist vorgeschrieben. Der Durchmesser der Standrohre
muss mindestens 34mm betragen.