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Was darf ich wie trailern
#1

Hey Jungs,

darf ich mit nem 3,5Tonner mit LKW Zulassung und nem Trailer am Wochenende den Sunny trailern.

Will zu German Racewars jetzt am Weekend.

Brauche schnelle Infos oder muss ich da was beantragen.?

Sali, Matthias
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#2

Am WE darfst, meines Wissens nach, für Sport und Motorsport Zwecke, trailern
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#3

Ok, muss ich dafür nen nachweis erbringen?
Habe Fahrerlagerkarten für German Race wars.

Sali, Matthias
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#4

Lt. unserer Polizei darf man zumindest (Niedersachsen) Bei einem Zugfahrzeug mit LKW Zulassung egal ob 3,5 Tonnen oder nen Polo Diesel KEINEN Anhänger oder auch egal was dran hängen ohne Sondergenemigung !
So eine Genemigung kostet ca 120 Euro für das ganze Jahr und ca 30 Euro fürs Wochenende.
Alle Angaben sind von 2012 und könnten überall in unserem Land anders ausfallen. Habe ja nur hier angefragt.
Wir hatten gefragt wegen T4 Bus mit LKW Zulassung in kombination mit Anhänger.....
Also Vorsicht wenn man sich mal nen Sprinter vom Verleiher holt... könnte schief gehen.
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#5

Servus,
ich kenns auch nur so, LKW-Zulassung + Hänger geht am So nicht, wenn Zugfahrzeug z.B. ein Womobi ist gehts, Sondergenehmigungen wirds wohl geben.

Gruß Peter
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#6

Hallo,

leider gibt es keine einheitliche Regelung. Es ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Bundesländern heißt es aber LKW Zulassung + Anhänger = Sonntagsfahrverbot. (gibt empfindlich strafen)
Auch die Ausnahmeregelungen sind sehr unterschiedlich in den Bundesländern. Einfach in der Kfz Zulassungsstelle nachfragen.
In Potsdam gab es nur für einen Tag mit genauer Beschreibung des Fahrwegs, des Gespanns und mit schriftlicher Einladung des Veranstalters für150€ die Ausnahmegenehmigung.
Vielleicht ist es jetzt anders. Ist schon ein paar Jahre her. Ich habe mir ein Womo zugelegt.
Da gibt es so einen Blödsinn nicht.
LG Thomas
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#7

nova67 schrieb:Am WE darfst, meines Wissens nach, für Sport und Motorsport Zwecke, trailern

Moin,
genau das sagte mir neulich auch ein DEKRA-Mitarbeiter. AAABER, wie auch hier auch schon geschrieben gibts die Regelung --> Sonn- und Feiertags: LKW (egal wie schwer/leicht) mit Anhänger darf nicht. Jeder Ordnungshüter kann es so oder so auslegen...
Ist also irgendwie ne blöde Situation. Wäre schön wenns mal ne eindeutige Reglung geben würde!
Gruß

Gruß Alex...
BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD
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#8

Oder Freitags Anreisen und Sonntags ab 22 Uhr abreisen :o)
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#9

Ich wurde vor zwei Jahren auf dem Nachhauseweg von Drachten am Sonntag Nachmittag von sehr netten Ordnungshütern angehalten, wollten mir sofort was von Sonntagsfahrverbot erzählen, dann hab ich ihnen was erzählt, der Beamte ging zum Funkgerät, kam wieder und sagte "gute Fahrt"
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#10

nova67 schrieb:Ich wurde vor zwei Jahren auf dem Nachhauseweg von Drachten am Sonntag Nachmittag von sehr netten Ordnungshütern angehalten, wollten mir sofort was von Sonntagsfahrverbot erzählen, dann hab ich ihnen was erzählt, der Beamte ging zum Funkgerät, kam wieder und sagte "gute Fahrt"

Was hast du Ihm den erzählt?Dance1

MOTOREX schrieb:In Potsdam gab es nur für einen Tag mit genauer Beschreibung des Fahrwegs, des Gespanns und mit schriftlicher Einladung des Veranstalters für150€ die Ausnahmegenehmigung.
LG Thomas

Wollte mir das in Potsdam oder Werder holen. Sieht wohl schlecht aus.
Ich muss halt Sonntag 22:00Uhr wieder auf Arbeit sein, da kann ich ja von GRW nicht erst 22:00 abhauen, wird dann wohl sehr knapp.Bawling

Sali, Matthias
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