Wie immer, viele Reden, aber genau wissen tuts mal wieder keiner
Nos1.de verbaut Lachgasanlagen (kein NOS, das ist ne eigenständige Abteilung der Firma Holley) MIT TÜVEINTRAGUNG !!!
Die jungs haben Gutachten für mehrere Fahrzeuge wie z.b. den Seat Leon. Die Liste der Fahrzeuge für die es die Gutachten gibt wird aber ständig erweitert.
Die Leistung ist deshalb begrenzt, weil es sonst nicht zulassungsfähig wäre da die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Das ist die Vorgabe des gesetzgebers.
Das dort Minderwertiges Lachgas etc. verwendet wird ist völliger Blödsinn.
Es handelt sich um stinknormales technisches Lachgas.
Auch die ganze BTMG laberei (Betäubungsmittel) ist völliger Blödsinn.
Man kann sich mit Lachgas nicht betäuben. Es sei denn man Atmet es in so hoher Konzentration ein, das es den Sauerstoff verdrängt. Dann allerdings ists schlichtweg der Sauerstoffmangel der einen Umhaut. Da kann man besser einfach die Luft anhalten.
Das Gerücht hält sich deshalb so penetrant, da man früher zusammen mit Äther N20 als betäubungsmittel verwendet hat. Da hat aber auschließlich der Äther die Narkotische wirkung verursacht.
Zum eigentlichen Thema : Wie schon von Pauter... gesagt wurde, alles was an einem Motor zur Leistungssteigerung etc. verändert wird führt zum erlöschen der BE.
Jetzt ist es nur die Frage, in wie fern der Tüv-prüfer durch das anbringen der Düsen etc. eine Veränderung sieht oder nicht.
Der nächste Wachtmeister sieht das vieleicht wieder anders und schreibt dir ne anzeige.
Fazit : genaugenommen darfste es nicht !!!
Aber wie immer spielt der Nasenfaktor eine Entscheidene Rolle.
Der eine guckt drüber weg, der nächste kratzt dir die Plakette ab.