13.10.2011, 18:44
Die Grundlagen der Abgasgesetzgebung sowei der Ausdruck EMV sind mir einigermaßen vertraut ;-)
Der Ultima GTR ist meines Wissens nach offiziell ein (Klein)Serienfahrzeug und bringt dadurch nicht die gleichen Probleme wie ein Cobra oder Super Seven Replikabausatz mit sich. Euro 4 ist bei Neuzulassungen noch bis Ende 2011 möglich, danach Euro 5 was dann de fakto den Eigenbau auch so gut wie unmöglich macht.
Ich hätte mich für ein gebrauchtes Fahrzeug interessiert welches im (nicht-EU) Ausland zugelassen war. Euro 4 ist in den Papieren eingetragen, allerdings wird sowas nicht übernommen ohne ein Abgasgutachten.
Da ich ein paar Fahrzeuge im Internet mit deutscher Zulassung und dem LS2 gesehen habe bin ich mal davon ausgegangen das jemand die Gutachten für diesen Motor im GTR erstellen lassen hat. So lange es sich um den gleichen Motor mit identischer Abgasanlage, sowie gleichem Getriebe und Reifengröße handelt kann dieser damit in dem Modell für das die Gutachten erstellt wurden ganz legal eingetragen werden. Für ein Großserienfahrzeug wird ja auch nur eine Typgenehmigung erstellt, und nicht eine für jedes verkaufte Exemplar.
Ich wollte darüber aber gar nicht diskutieren, sondern habe gehofft Infos über die Existenz des Gutachtens zu bekommen. Falls dieses nicht existiert vergessen wir die Sache, eine halblegale Zulassung wollte ich nicht anstreben.
Gruß,
Simon
Der Ultima GTR ist meines Wissens nach offiziell ein (Klein)Serienfahrzeug und bringt dadurch nicht die gleichen Probleme wie ein Cobra oder Super Seven Replikabausatz mit sich. Euro 4 ist bei Neuzulassungen noch bis Ende 2011 möglich, danach Euro 5 was dann de fakto den Eigenbau auch so gut wie unmöglich macht.
Ich hätte mich für ein gebrauchtes Fahrzeug interessiert welches im (nicht-EU) Ausland zugelassen war. Euro 4 ist in den Papieren eingetragen, allerdings wird sowas nicht übernommen ohne ein Abgasgutachten.
Da ich ein paar Fahrzeuge im Internet mit deutscher Zulassung und dem LS2 gesehen habe bin ich mal davon ausgegangen das jemand die Gutachten für diesen Motor im GTR erstellen lassen hat. So lange es sich um den gleichen Motor mit identischer Abgasanlage, sowie gleichem Getriebe und Reifengröße handelt kann dieser damit in dem Modell für das die Gutachten erstellt wurden ganz legal eingetragen werden. Für ein Großserienfahrzeug wird ja auch nur eine Typgenehmigung erstellt, und nicht eine für jedes verkaufte Exemplar.
Ich wollte darüber aber gar nicht diskutieren, sondern habe gehofft Infos über die Existenz des Gutachtens zu bekommen. Falls dieses nicht existiert vergessen wir die Sache, eine halblegale Zulassung wollte ich nicht anstreben.
Gruß,
Simon