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Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß
#8

Zitat:auch wenn Dir der nette Herr des TÜV oder der DEKRA die Änderung bzw. Berichtigung einträgt, darf das im Reglement festgelegte Mindestgewicht nicht unterschritten werden.
Bsp.:

Also wenn ich jetzt in meinem Brief lese: Gewicht 1650kg zul Gesammtgewicht 2800kg.
Jetzt sage ich mal dass ich logischerweise für ein Publicstreetcar keine Klimaanlage brauche ebenso brauch ich keine ZV und werf auch den restlichen Luxuskram raus.
So denke/hoffe ich doch dass ich unter die 1600kg falle...
Wenn meine Kiste denn irgendwo mal gewogen wird wird mir das dann bemängelt ?
Sorry dass ich das in dem Regelwerk nicht selber finde aber :
das im Reglement festgelegte Mindestgewicht beträgt für zB. Publicrace ???

Danke
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Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß - von Tuning - 05.11.2003, 18:59
Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß - von Frans - 05.11.2003, 19:17
Fahrzeugbrief/DMSB Wagenpaß - von trixxa - 17.02.2005, 02:20
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