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Methanol transportieren
#1

Hi, da es einige interessiert hat, wieviel und wie man Methanol transportieren darf, hab ich mal nachgeschaut. Genau nachlesen kann man das im ADR (Gesetz zu dem Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Methanol fällt unter UN-Nr. 1203, Ottokraftstoff, Gefahrgutklasse 3, Verpackungsgruppe II.
Zusammengefaßt schauts so aus, als Privatmann ist man vom ADR ausgenommen, heißt man darf bis zu 333 Liter für "Freizeit und Sport" in "geeigneten dichten Behätnissen" transportieren. Großverpackungen (ab 450 Liter, sogenannte IBC) dürfen nicht verwendet werden. Geeignet sind z.B. Stahlfässer (200L), Stahlkanister (20 Liter) mit intakten Deckeldichtungen, Kunststoffkanister nicht älter als 5 Jahre (siehe Prägestempel, ähnlich Tüvstempel auf Kanister). Kunststoffkanister ohne Herstellungsangabe sind grundsätzlich ungeeignet. Eine Kennzeichnungspflicht (UN-Nummer, Gefahrzettel) ist auch im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr erforderlich. Ladungssicherung ist zu beachten. (Transportkiste, Befestigungsgurte, etc.)
§ 1.1.3. ADR (Ausnahme Kennzeichnung)
§ 1.1.3.1 ADR (Privatperson)
§ 1.1.3.6 ADR (Freimengenregelung)
§ 4.1.1.15 ADR (Kunststoffkanister)
§ 7.5.7.1 ADR (Ladungssicherung)
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Methanol transportieren - von Fränky - 02.02.2010, 19:15
Methanol transportieren - von Model_Eight - 02.02.2010, 22:29
Methanol transportieren - von Björn Lähndorf - 02.02.2010, 23:46

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