03.01.2010, 22:54
Zitat:Original von groovemachine und wer in die auktion schreibt "gebraucht von privat, ohne gewährleistung" oder sowas wie "bastlerauto" ist immer auf der sicheren seite. erstmal.das ist leider nicht richtig, wars auch noch nie. es kommt immer drauf an was wie geschrieben wurde. wer seinem bastlerauto einen laufenden motor zusichert wird dafür gradestehen müssen wenn der dann plötzlich doch nicht funktioniert.
man ist nur vor regressansprüchen sicher für mängel die ausdrücklich im vertrag genannt werden. generelles freisprechen von der gewährleistung ist rechtlich nicht möglich. daher sind die teilweise sehr langen "haftungsausschlüsse" eher amüsant.
das einzige was man ausschließen kann ist die mindestens 1 jährige gewährleistung. im falle des bastlerautos zb das der motor noch so lange läuft. weil man davon ausgehen kann das ein normaler mensch das nicht einschätzen kann wie lange was noch hält.