07.11.2004, 23:34
Hallo,
ich will hier nicht den Aufpasser spielen aber hier ein Auszug aus dem Reglement:
7.9 Windschutzscheibe und Fenster
Verwendete Windschutzscheiben und Fenster müssen
aus Verbundglas, Plexiglas, Lexan (Polycarbonat)
oder anderem splitterfreiem Material bestehen.
Windschutzscheibe und Fenster müssen klar sein,
ohne Tönung oder Einfärbung, ausgenommen es
wird serienmäßig getöntes Verbundglas verwendet.
Startnummern dürfen auf Fenster oder Windschutzscheibe
angebracht werden, ausgenommen in der
Gruppen- / Klassenbestimmungen wird es andres
geregelt. Es ist verboten Klebebänder auf der Windschutzscheibe
oder den Fenstern anzubringen.
Best Regards
ich will hier nicht den Aufpasser spielen aber hier ein Auszug aus dem Reglement:
7.9 Windschutzscheibe und Fenster
Verwendete Windschutzscheiben und Fenster müssen
aus Verbundglas, Plexiglas, Lexan (Polycarbonat)
oder anderem splitterfreiem Material bestehen.
Windschutzscheibe und Fenster müssen klar sein,
ohne Tönung oder Einfärbung, ausgenommen es
wird serienmäßig getöntes Verbundglas verwendet.
Startnummern dürfen auf Fenster oder Windschutzscheibe
angebracht werden, ausgenommen in der
Gruppen- / Klassenbestimmungen wird es andres
geregelt. Es ist verboten Klebebänder auf der Windschutzscheibe
oder den Fenstern anzubringen.
Best Regards

