18.10.2009, 20:08
Hallo,
ich hab in der DSMB Bestimmung gelesen das für Vollkarosseriefahrzeuge keine Kotflügelverbreiterung erlaubt sind. Wie sieht es aus wenn das hintere Seitenteil insich um ca. 5 cm gezogen wird, also die Originalform beibehalten wird? Oder dürfen die Räder raus stehen, darüber habe ich nix gefunden...
Grüße Markus
ich hab in der DSMB Bestimmung gelesen das für Vollkarosseriefahrzeuge keine Kotflügelverbreiterung erlaubt sind. Wie sieht es aus wenn das hintere Seitenteil insich um ca. 5 cm gezogen wird, also die Originalform beibehalten wird? Oder dürfen die Räder raus stehen, darüber habe ich nix gefunden...

Grüße Markus

