27.08.2004, 12:01
@ Andrea
Deine Interpretation würde heißen etwas überspitzt :
Wenn jemand einen anderen nicht mag und diesem einen auswischen will so braucht er nur bei einer Veranstalltung mit seiner alten Karre in einen €150.000,- Racer zu krachen und braucht sich nicht mal zu entschudigen oder den Schaden zu ersetzen. Wo leben wir denn ? Es geht bei der Farlässigkeit natürlich genauso um materielle Schäden. Wie du schon vorher zitiert hast :
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden,
Von der moralischen Verpflichtung mal ganz abgesehen.
CU Klaus
Deine Interpretation würde heißen etwas überspitzt :
Wenn jemand einen anderen nicht mag und diesem einen auswischen will so braucht er nur bei einer Veranstalltung mit seiner alten Karre in einen €150.000,- Racer zu krachen und braucht sich nicht mal zu entschudigen oder den Schaden zu ersetzen. Wo leben wir denn ? Es geht bei der Farlässigkeit natürlich genauso um materielle Schäden. Wie du schon vorher zitiert hast :
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden,
Von der moralischen Verpflichtung mal ganz abgesehen.
CU Klaus
