27.08.2004, 11:08
@ Thorsten
so wie ich das verstanden habe, bezieht sich die Fahrlässigkeit auf "der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit" Sachschäden sind davon nicht betroffen.
Ausserdem habe ich auf einigen amerikanischen Seiten geschaut, da steht oft was davon, das der Fahrer auf dessen Seite die Ausfahrt ist, die Vorfahrt hat.
Das werde ich aber auch nochmal recherchieren, das kann sein das es sich nur auf gewisse Strecken bezieht auf deren Seiten ich war und nicht generell als Regel zu verstehen ist.
Vielleicht wäre das ein Punkt das man in einer ordentlichen Sitzung mit den Verantwortlichen besprechen kann, das eben bei uns auch z.b. derjenige die Vorfahrt hat auf deren Seite die Ausfahrt ist.
Wenn das überhaupt möglich ist. Denn wenn jemand zur hälfte der Strecke stehenbleibt oder am Start hängenbleibt, kann der andere lange warten.
Ich denke diese Frage kann nur zwischen Fahrer, Streckensicherung, Spoko und Veranstalter geklärt werden.
Gruss
Andrea
so wie ich das verstanden habe, bezieht sich die Fahrlässigkeit auf "der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit" Sachschäden sind davon nicht betroffen.
Ausserdem habe ich auf einigen amerikanischen Seiten geschaut, da steht oft was davon, das der Fahrer auf dessen Seite die Ausfahrt ist, die Vorfahrt hat.
Das werde ich aber auch nochmal recherchieren, das kann sein das es sich nur auf gewisse Strecken bezieht auf deren Seiten ich war und nicht generell als Regel zu verstehen ist.
Vielleicht wäre das ein Punkt das man in einer ordentlichen Sitzung mit den Verantwortlichen besprechen kann, das eben bei uns auch z.b. derjenige die Vorfahrt hat auf deren Seite die Ausfahrt ist.
Wenn das überhaupt möglich ist. Denn wenn jemand zur hälfte der Strecke stehenbleibt oder am Start hängenbleibt, kann der andere lange warten.
Ich denke diese Frage kann nur zwischen Fahrer, Streckensicherung, Spoko und Veranstalter geklärt werden.
Gruss
Andrea