29.05.2009, 16:11
@ Andreas,
Deine Frau kann aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen am Geschehen teilnehmen, wenn Sie sich online oder vor Ort (freier Startplatz in entsprechender Klasse vorausgesetzt) angemeldet hat und eine Nennbestätigung erhalten hat.
Deine Frau kann aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen am Geschehen teilnehmen, wenn Sie sich online oder vor Ort (freier Startplatz in entsprechender Klasse vorausgesetzt) angemeldet hat und eine Nennbestätigung erhalten hat.
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