18.12.2008, 09:36
Achtung! Diese Regelung ist Auslegungssache und gilt nicht für jedes Bundesland. Bei uns in Brandenburg muss man immernoch eine Ausnahmegenemigung beantragen (dafür sind auch die Gebühren noch um 50% gestiegen). Fragt lieber einmal genau bei den zuständigen Stellen bei euch nach.
Gruß Andre
Gruß Andre

