03.08.2008, 20:50
http://www.hatzer.at/forum/index.php?pag...ht=lachgas
Quelle: http://www.hatzer.at/forum
Zitat:Der Einbau (Düsen, Leitungen, T-Stücke usw.) hat keinerlei Auswirkung auf die Fahrzeugtechnik. Vorausgesetzt es wurde fachmännisch gemacht. Strafbar wird das Ganze erst wenn die NOS-Flasche angeschlossen ist. Dann ergibt sich ja eine erhebliche Leistungssteigerung. Diese erfordert je nach Prozent entweder eine Eintragung oder eine Einzelgenehmigung.
Gefahrgut? Das ADR (internat. Bestimmung) und auch das GGBG (nat. Bestimmung) bezieht sich grundsätzlich auf den gewerblichen Transport gefährlicher Güter. Privatpersonen sind somit ausgenommen. Natürlich gibt es auch da Regelungen, Freigrenzen usw. NOS fällt nicht darunter.
Betäubungsmittel? Angeblich gibt es ein medizinisches (N2O med) und ein industrielles NOS (N2O) . Letzteres fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Chemisch gesehen ist NOS (Lachgas) N2O. Es ist nicht brennbar (als alleiniges Reaktionsmittel) und auch nicht explosiv. N = Stickstoff, ist ein Gas (bei Raumtemp. und Atmosphärendruck) und wird in der Industrie oft als „Spülgas“ eingesetzt. Als Flüssigstickstoff sollte es eigentlich fast jedem bekannt sein, spätestens nach Terminator II. O = Sauerstoff, liegt mit „nur“ ~ 20-25% in der Raumluft vor.
weitere Infos zum Gas: http://www.carbagas.ch/gas-Sicherheit/ga.../N2O_D.pdf
http://gasekatalog.airliquide.de/sdb/dis...onoxid.pdf
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