05.06.2008, 17:13
@Marco:
Nach meiner bisherigen Kenntnis ist das Erstellen vom B-Plänen Aufgabe der zuständigen Ordnungsbehörde, da es sich um eine Maßnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt. Diese Kosten sind nicht durch die Nutzer zu tragen, allenfalls im Rahmen von Bearbeitungskosten.
Offensichtlich ist für das Riesengelände eine gemischte Nutzung beabsichtigt, wie z.B. auch in Bitburg auf der früheren Airbase. Alles eine Frage vernünftiger Gespräche und Vereinbarungen aller Beteiligten, denn offensichtlich hat auch die Stadt Wittstock ein Interesse an guter Nutzung des Geländes.
Ralf
Nach meiner bisherigen Kenntnis ist das Erstellen vom B-Plänen Aufgabe der zuständigen Ordnungsbehörde, da es sich um eine Maßnahme der öffentlichen Daseinsvorsorge handelt. Diese Kosten sind nicht durch die Nutzer zu tragen, allenfalls im Rahmen von Bearbeitungskosten.
Offensichtlich ist für das Riesengelände eine gemischte Nutzung beabsichtigt, wie z.B. auch in Bitburg auf der früheren Airbase. Alles eine Frage vernünftiger Gespräche und Vereinbarungen aller Beteiligten, denn offensichtlich hat auch die Stadt Wittstock ein Interesse an guter Nutzung des Geländes.
Ralf

