01.12.2007, 16:16
.....Die Standrohre dürfen
ohne Abdeckung nicht über die obere Gabelbrücke
herausstehen. Die vordere Aufhängung darf in ihrer Art
und Funktion nicht eingeschränkt werden.......warum nicht die üblichen 30mm über obere gabelbrücke.was ist mit gekürzten und härter gemachten gabeln?oder lese ich da was falsch im reglement?...nur mal so als frage
ohne Abdeckung nicht über die obere Gabelbrücke
herausstehen. Die vordere Aufhängung darf in ihrer Art
und Funktion nicht eingeschränkt werden.......warum nicht die üblichen 30mm über obere gabelbrücke.was ist mit gekürzten und härter gemachten gabeln?oder lese ich da was falsch im reglement?...nur mal so als frage