23.04.2006, 23:07
Der Haftungsausschluss bezieht sich nur auf Zivilrechtliche Ansprüche die bei solch einer Motorsportveranstaltung zum tragen können könnten. Die strafrechtlichen bleiben nach meinem Wissen hiervon unberührt. Das heist, wenn ich einen Unfall verursache bei dem jemand unbeteiligter verletzt wird, steht der Vorwurf der fahrlässig begangenen Körperverletzung sehr wohl im Raum. Es wird wohl nur in den meisten Fällen zu keiner Anklageerhebung kommen. Es handelt sich bei einfachen Körperverletzungsdelikten um Antragsdelikte, welche wie der Name schon sagt nur auf Antrag verfolgt werden. Sollte aber jemand auf einer Strecke getötet werden, werden sehr wohl die Staatsanwaltschaft als auch ihre nachgeordneten Organe, d.h. Polizei, ermitteln.