23.04.2006, 20:09
wenn ein unfall egeal welcher art mit personen schaden passiert ist das immer fahrlässige körperverletzung und wird von der polizei angezeigt und dann enscheidet der staatsanwalt so läuft das im bereich der stvzo
ich dachte aber das auf motorsportveranstaltungen immer auch ein risiko besteht auch für zuschauer daher auch der haftungsausschluss vermerkt auf jeder eintrittskarte
somit wäre die haftung vom tisch und da jeder gesunde mensch inklusive staatsanwalt ( in klammern falls man bei diesem berufstand von gesund reden kann ) davin ausgehen kann das wir nicht aus mordlust auf ein rennen fahren ist der grobe vorsatz schon vom tisch da ja niemend mit absicht sein material zerlegt und aufgrund einer unfallfolge menschen mit absicht abräumt
ist schwer nachzuvollziehen das dieses verfahren dann nicht eingestellt wird gruss aus hamburg
ich dachte aber das auf motorsportveranstaltungen immer auch ein risiko besteht auch für zuschauer daher auch der haftungsausschluss vermerkt auf jeder eintrittskarte
somit wäre die haftung vom tisch und da jeder gesunde mensch inklusive staatsanwalt ( in klammern falls man bei diesem berufstand von gesund reden kann ) davin ausgehen kann das wir nicht aus mordlust auf ein rennen fahren ist der grobe vorsatz schon vom tisch da ja niemend mit absicht sein material zerlegt und aufgrund einer unfallfolge menschen mit absicht abräumt
ist schwer nachzuvollziehen das dieses verfahren dann nicht eingestellt wird gruss aus hamburg
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