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fast-sasha - 27.05.2013
also, will ja keine schlechte laune verbreiten ... aber auf allen internet wetter seiten haben wir eine regenwahrscheinlichkeit von 97-99% bei max. 14 grad tagsüber und 4 grad nachts,
da es für uns rund 700 kilometer anreise sind, überlegen wir grade ob es das wirklich wert ist sich 3 tage lang ein nassen arsch zu holen ??
bin halt ehr so der sommer typ

wie sehen das denn die anderen hier ?? kommen alle die gemeldet sind ?? auch wenn`s bindfäden regnet ??
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Fränky - 27.05.2013
Hi, wenn sich an der Wetterprognose nix ändert, sollte das Race verschoben werden.
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DocFunnybike - 27.05.2013
So, so .....
wohin schieben wirs dann?
Alle die genannt haben und eine DMSB Lizenz haben sollten besser erscheinen. Vertrag ist Vertrag ....... Es sei denn es gibt eine offizielle Absage.
Und überhaupt: Mehr als 3 Tage im Voraus für ein kleines begrenztes Gebiet zu prognostizieren ist nichts weiter als Kaffeesatzlesen!
Machen wir es uns schön ......
Bis dahin
Thomas
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Euthanasie - 27.05.2013
Ach leute wo meine vater sein sohn noch jünger wahr / damals hat es ihn nicht im geringsten interessiert was wann wo für wetter
war wenn er denn dann dort hin wollte also macht mal die rechner aus ( früher also damals ) gab es diese Wettervorhersagen nur
über eine Glaskugel, wenn es denn dann so sein sollte NAJA sehr traurig aber mit den TSCHECHEN ein oder zwei Tassen Bier zu trinken
ist auch nicht sooooooooooooooooo schlimm also abwarten und BIER TRINKEN
ik freu mir trotzdem
in diesem sinne gruß Ralf (Euthanasie)
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MÖBS - 27.05.2013
Dat Bier... Wird wohl "Eiskaald "sein...
So bei 8-10 Gräten...
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ukw-kfz - 27.05.2013
DocFunnybike schrieb:Alle die genannt haben und eine DMSB Lizenz haben sollten besser erscheinen. Vertrag ist Vertrag ....... Es sei denn es gibt eine offizielle Absage.
Nur so rein interessehalber:
Was haben denn Lizenzinhaber dann zu befürchten, falls sie nicht erscheinen?
Welchen Vertrag schliesst man denn da genau?
Dass der Veranstalter da sicher ein Risiko eingeht ist ja klar, wenn wegen Weltuntergangswetter keine Fahrer kommen,
und deswegen auch kein Rennen stattfindet, kommen auch keine Zuschauer und auch kein Geld in die Kasse. Schöne Scheisse.
Aber hey, Tschechien ist nicht Arizona. Da gibts keine Garantien. Und aktuell haben die Engländer bestes Wetter, wir haben dafür das englische Pisswetter. Riesig.
Aber wenn die Fahrer die Zeche für die Misswirtschaft der Veranstalter bezahlen müssen, geht das auch nicht gut.
Schaut mal nach Drachten.
(Ich habe ja glücklicherweise nicht genannt, da der Termin ungünstig fiel)
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NIGHTRIDER - 27.05.2013
Wir sind da, auch wenn es tote Frösche regnet. So !


Michi
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Manfred - 28.05.2013
@ukw-kfz
hier mal ein Auszug aus den DMSB Bestimmungen (Veranstaltungsreglement)
Zitat:Art. 12 Nennungsbestätigung
(1) Durch die Nennungsbestätigung kommt der Nennungsvertrag zwischen Veranstalter und Bewerber/ Fahrer/Beifahrer zustande.
(2) Dieser Vertrag verpflichtet Bewerber und Fahrer/ Beifahrer, an der Veranstaltung unter den in der Ausschreibung genannten Bedingungen teilzunehmen.
(3) Der Veranstalter hat den Teilnehmern spätestens mit der Nennungsbestätigung die Anzahl der Nennungen in der jeweiligen Klasse bzw. im jeweiligen Rennen mitzuteilen, Ort und Zeit der Abnahme bekannt zu geben sowie auf etwaige weitere wichtige Termine hinzuweisen. Bei Serien reicht es aus, den jeweiligen Serienorganisator hierüber zu informieren.
Art. 13 Rücktritt vom Nennungsvertrag
(1) Bewerber und Fahrer sind zum Rücktritt vom Nennungsvertrag berechtigt:
– bei Absage oder Verlegung des Wettbewerbs um mehr als 24 Stunden
– wenn weniger als drei Fahrzeuge in einer Klasse genannt sind
– bei einer Klassenzusammenlegung (bei Ausübung des Rücktrittsrechts aus diesem Grund haben Bewerber/ Fahrer das Recht, die Nennung für ein anderes Fahrzeug auch noch nach Nennungsschluss abzugeben) und
– bei dem Veranstalter nachgewiesener, unverschuldeter Nichtteilnahme
Allein in diesen Fällen hat der Bewerber bei fristgerechter bzw. unverzüglicher Ausübung seines Rücktrittsrechts Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
(2) Der Veranstalter kann in der Ausschreibung festlegen, dass ein Rücktritt bis zum Nennungsschluss, auch wenn die in Abs. 1 aufgeführten Rücktrittsgründe nicht vorliegen, möglich ist. Bei Ausübung dieses Rücktrittsrechts ist das Nenngeld, abzüglich der anteiligen Kosten des Veranstalters, zu erstatten.
(3) Die Nichtzuteilung von Punkten für die DMSB-Meisterschaften, -Trophäen und -Pokale usw. wegen Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl in einer Klasse, die nicht mit der nächst höheren zusammengelegt werden kann, berechtigt nicht zum Rücktritt vom Nennungsvertrag.
Art. 53 Doppel-Nennungen
Hat ein Bewerber oder Fahrer seine Nennung für eine Motorradsport-Veranstaltung abgegeben und beteiligt er sich, ohne diese einzuhalten, am gleichen Tag an einer anderen Veranstaltung, so wird er durch das Sportgericht des DMSB wie folgt bestraft:
Erstmalige Verfehlung dieser Art:
Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung).
Im Wiederholungsfall: 8 Wochen Sperre (Suspendierung)
und EUR 200 Geldstrafe.
Die Veranstalter müssen etwaige Meldungen bei gleichzeitiger Angabe des Termins der von ihnen verschickten Nennungsbestätigung direkt und sofort nach Bekanntwerden dem DMSB einreichen und die vom Fahrer abgegebene und unterschriebene Nennung im Original oder
als Fotokopie beifugen.
Art. 54 Nenngeldrückzahlung/Zahlungsverzicht
Die Ruckzahlung des Nenngeldes durch den Veranstalter bzw. der Verzicht des Veranstalters auf die Zahlung des Nenngeldes regelt sich wie folgt:
1. wenn dies bei Erfüllung der Nennung in der Ausschreibung vorgesehen ist: 100 %,
2. wenn die Nennung vom Veranstalter nicht angenommen wird: 100 %,
3. wenn der Fahrer infolge der Einbehaltung oder Einziehung der Lizenz (z. B. aufgrund eines bei einer vorangegangenen Motorradsport-Veranstaltung erlittenen ,Personenschadens oder aufgrund einer Suspendierung bzw. Disqualifikation durch den DMSB bzw. die FIM/UEM) nicht in der Lage ist, seine Nennung zu erfüllen und dies dem Veranstalter bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt hat:100 %.*). Telefonische oder nachträgliche Entschuldigungen können nur in besonderen Fallen und in der Regel nur mit Zustimmung des Veranstalters akzeptiert werden. In Streitfallen entscheidet der DMSB,
4. wenn die Nennung schriftlich vor Nennungsschluss bzw., mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters, nach Nennungsschluss zurückgezogen wurde: 100 %. *),
5. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss: keine Ruckzahlung. *),
6. bei schriftlicher Absage nach Nennungsschluss bis drei Tage vor der Veranstaltung wegen Lizenzeinzugs oder nachgewiesener Krankheit, (Attestvorlage): 50 %. *),
7. bei nur telefonischer oder mundlicher Absage vor oder nach Nennungsschluss: keine Ruckzahlung,
8. wenn die Veranstaltung verlegt oder abgesagt bzw. der Wettbewerb nicht durchgefuhrt wird: 100 %. Bei Absage der Veranstaltung/des Wettbewerbs am Trainings- oder Veranstaltungstag, aus Grunden hoherer Gewalt, kann der Veranstalter eine anteilige Kostenpauschale in Hohe von bis zu 50 % des Nenngeldes einbehaltenEine Ruckzahlung von Bearbeitungsgebuhren und / oder Nenngeldaufschlagen entfallt generell.
*) Masgebend ist das Eintreffen der Absage beim Veranstalter
Art. 55 Unentschuldigtes Fernbleiben vom Start
Fahrer die, aus welchem Grund auch immer, die von ihnen abgegebene Nennung nicht erfüllen können, müssen dem Veranstalter in jedem Fall hierüber vor der Veranstaltung bzw., bei Rennen, spätestens vor Beginn des Trainings schriftlich (Post/Fax/E-Mail) oder, falls dies nicht möglich sein sollte, zusätzlich vorab telefonisch unter Angabe der ggf. nachweisbaren Grunde, Mitteilung machen.
Wer zu Motorradsport-Veranstaltungen nennt und ohne begründete schriftliche Entschuldigung dem Start fernbleibt, wird vom Sportgericht des DMSB mit folgenden Strafen belegt:
1. Erstmaliges unentschuldigtes Fernbleiben:
– Verwarnung und EUR 100 Geldstrafe,
2. Im Wiederholungsfall:
– Verwarnung und 4 Wochen Sperre (Suspendierung).
Die Veranstalter müssen Falle unentschuldigten Fernbleibens, bei gleichzeitiger Angabe des Versandtermins der Nennungsbestätigung, der DMSB-Geschäftsstelle im Zusammenhang mit der Einreichung des Schlussberichtes unter Beifugung der vom Fahrer abgegebenen und unterschriebenen Nennung (Original oder Fotokopie) melden. In einem solchen Fall stehen dem Veranstalter das Nenngeld in voller Hohe sowie der in den Wettbewerbsbestimmungen festgelegte Nenngeldaufschlag zu
Du siehst, es kann sehr "ungemütlich" werden und es liegt nicht immer am Veranstalter.
Bei Internationalen Wettbewerben kann es noch teurer werden.
Gruß Manfred
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steed - 28.05.2013
Manfred schrieb:@ukw-kfz
hier mal ein Auszug aus den DMSB Bestimmungen (Veranstaltungsreglement)
Du siehst, es kann sehr "ungemütlich" werden und es liegt nicht immer am Veranstalter.
Bei Internationalen Wettbewerben kann es noch teurer werden.
Gruß Manfred
vielen dank für dieses tolle reglement des DMSB.
hier eine übersicht der relevanten veranstaltungen in 2013:
31.5-2.6. 4th Grand National Drag Race Bechyne
M.S.T.O. - MotorSport Timing, & Organisation e.V. im AvD
, Jerry Lacky, Johanniskirch Platz 9, 63450 Hanau Fax: 06181-254543
E-Mail:
mail@jerry-lackey.de
9.-11.8. DMV Nitrolympx 2013 Hockenheimring
FIA European Drag Racing Championship
Badischer Motorsport Club, e.V. im DMV
, Motodrom,, 68766 Hockenheim
E-Mail:
bmc@hockenheimring.de
....jetzt kann sich jeder seine meinung bilden!
greets
carl
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ukw-kfz - 28.05.2013
Eine vierwöchige Sperre ist da wohl zu verschmerzen.
Und wenn man die Nenngebühr gezahlt hat, aber sich die meilenweite Anreise wegen Sauwetter lieber spart, dann wirds wohl auch keine Strafe geben.