Geht doch mal auf die offizielle Webseite des Dorfes Turtmann:
http://www.turtmann.ch/
Unter dem Link FAQ steht folgendes geschrieben:
Ich möchte eine Veranstaltung auf dem Flugplatz durchführen. An wen wende ich mich ?
Antwort:
Die Bewilligungsstelle für private Anlässe auf dem Flugplatz ist das BABLW. Es werden jedoch keine Bewilligungen ohne das Einverständnis des Gemeinderates erteilt. In letzter Zeit haben sich die Anfragen um die private Nutzung des Flugplatzes gehäuft. Die Gemeindeverwaltung stimmt unter folgenden Bedingungen diesen Veranstaltungen zu:
Benützung des Flugplatzes ab Höhe des Fussballplatzes gegen Osten, der westliche Teil ist freizuhalten.
Zufahrt zur Industriezone muss stets offen bleiben.
Beanspruchung der angrenzenden Wiesen muss mit den Bewirtschaftern durch den Veranstalter geregelt werden.
Die Bewilligung für die Benutzung des Flugplatzes ist durch den Veranstalter beim BABLW einzuholen.
Die ortsansässigen Geschäfte sind beim Einkauf zu berücksichtigen.
Für die Sicherheit ist der Veranstalter verantwortlich.
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Eigentlich erstaunlich, dass eine laute Veranstaltung wie das Dragrace dort erlaubt wird, wenn man bedenkt, dass der Dorfbrunnen 50 m vom Pistenrand entfernt steht. Ich denke aber dass in der Schweiz der wirtschaftliche Faktor ausschlaggebend ist, siehe Punkt 5 der obigen Bedingungen.
Uebrigens, auf der Wellcome Seite von Turtmann prangt sogar das Logo von Swiss Speed!
Wie sehen in Deutschland die Bestimmungen aus?
Peter
PS: Habe heute noch ein paar Sachen in die Webseite reingetan.
http://www.roofers-toy.ch/